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Vermerk

Kennzeichnung belegen, nicht nur anbringen.

Vermerk entscheidet pro Asset nach Regelwerk, setzt das EU-Icon und schreibt den Nachweis in ein Journal, das sich prüfen lässt.

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Bild
kueche_03.jpg · 1,7 MB · Bild
EU-Icon AI GENERATED
sha256 3f78a1c2e9b04d5f6a7b8c9d0e1f2a3b4c5d6e7f8091a2b3c4d5e6f708192a3b
Gelesen, nicht hochgeladen.
2
Entscheidung
Deepfake (Art. 50 Abs. 4)
Regelwerk A50_2026-08_v1
A50-D-01NAT-DE-01NAT-DE-02
Pflicht Sichtbare Offenlegung
3
Journal
1
Aufnahme
24.09.2026, 12:14:58 · entry 1111…8a2f
2
Entscheidung
24.09.2026, 12:15:07 · entry 2222…c41b
3
Freigabe · Icon im Bild
24.09.2026, 12:15:22 · entry 3333…0d9e
4
Nachweis
Nachweis · Herbstkampagne 2026
Kette intakt
Erzeugt 24.09.2026, 14:02:11 Europe/Berlin · 3 Einträge · A50_2026-08_v1
Prüfsumme sha256 c0ffee71a4d29b3e5f8c1d0a6b7e2f4938d5c1a2b3e4f5061728394a5b6c7d8e
PDF für Menschen, JSON für „vermerk verify“.

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO.

KI-erzeugtes Bild, gekennzeichnet: ein weißes Papierblatt auf hellem Stein, oben rechts ein kleiner schwarzer Stempelabdruck
Dieses Bild ist KI-erzeugt und trägt das EU-Icon, gesetzt durch Vermerk. Nachweis: public/img/manifest.json.

Wer KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Videos oder Audio veröffentlicht, die reale Personen, Orte, Produkte oder Ereignisse zeigen und echt wirken, muss das nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO sichtbar offenlegen. Die Pflicht trifft den Betreiber — die Agentur, die das Asset einsetzt — und sie gilt seit dem 2. August 2026, ohne Aufschub.

Was Agenturen real trifft, ist nicht das Bußgeld. Es ist die Abmahnung nach UWG durch einen Wettbewerber und die Compliance-Klausel im Vertrag mit dem Konzernkunden, der beim ersten Streit fragt: Wer hat wann entschieden, dass dieses Motiv so gekennzeichnet wird?

Die Lücke: Generatoren markieren ihren eigenen Output, Label-Tools setzen Icons. Niemand hält fest, welche Entscheidung dahinterstand, nach welcher Regel, in welcher Version. Es gibt das Label. Es gibt keinen Beleg.

„Ich klicke Freigabe, das Label ist dran, der Eintrag steht.“
Producer, inhabergeführte Agentur

So funktioniert es

  1. 1

    Datei lesen

    10 Sekunden

    Der Hash entsteht im Browser. Die Datei bleibt bei Ihnen; übertragen werden Prüfsumme, Typ und Größe.

    Datei hierher ziehen oder Hash eintragen
    kueche_03.jpg · 1,7 MB · Bild
    sha256 3f78a1c2e9b04d5f6a7b8c9d0e1f2a3b4c5d6e7f8091a2b3c4d5e6f708192a3b
    Gelesen, nicht hochgeladen.
  2. 2

    Drei Angaben

    30 Sekunden

    KI-Beteiligung, zeigt der Inhalt etwas Reales, könnte er für eine Aufnahme gehalten werden. Der Rest ist aus der Kampagne vorbelegt.

    PersonenJaNeinUnbekannt
    OrteJaNeinUnbekannt
    Objekte/FirmenJaNeinUnbekannt
  3. 3

    Entscheidung nach Regelwerk

    unter 1 Sekunde

    Einstufung, Regel-IDs mit Rechtsquelle, zulässige Label-Varianten. Mit der Regelwerksversion, die gerade gilt.

    Deepfake (Art. 50 Abs. 4)
    A50-D-01NAT-DE-01NAT-DE-02
    Pflicht Sichtbare Offenlegung
  4. 4

    Freigabe und Nachweis

    1 Klick

    EU-Icon im Bild, C2PA-Manifest, Journal-Eintrag mit Vorgänger-Hash. Export pro Kampagne mit Prüfsumme.

    Label
    C2PA
    Journal
    Im Journal eingetragen · Icon im Bild · Manifest signiert

Ohne Browser

Das CLI inventarisiert einen Ordner, liest vorhandene Herkunftsdaten und bewertet nach demselben Regelwerk.

# Inventur, Bewertung, Nachweis-PDF
$ npx vermerk audit ./kampagne-2026 --pdf nachweis.pdf

Was Vermerk nicht tut.

Keine KI-Erkennung

Vermerk erkennt nichts. Sie deklarieren, was Sie über ein Asset wissen; Vermerk entscheidet nach Regel und schreibt es auf. Lesbare Herkunftsdaten wie ein C2PA-Manifest werden als Vorbelegung angeboten, nicht als Urteil.

Keine Rechtsberatung

Das Regelwerk nennt je Regel die Rechtsquelle und wird von einem Werberechtler gegengezeichnet. Was Sie bekommen, ist eine Einstufung mit Begründung — kein Gutachten für Ihren Einzelfall.

Keine Garantie

Ein Nachweis zeigt, was Sie getan haben, wann und nach welcher Regel. Ob das im Streit genügt, entscheidet ein Gericht. Vermerk macht die Entscheidung belegbar, nicht unangreifbar.

Hintergrund: KI-erzeugtes Bild, gekennzeichnet mit dem EU-Icon (auf dieser Fläche gedimmt; das Original mit Icon liegt unter /img/tinte-linie.webp).

Bestand prüfen, bevor jemand fragt.

Das Audit nimmt Ihren vorhandenen KI-Bestand auf, bewertet jedes Asset nach Regelwerk und liefert ein Dokument, das Sie vorlegen können — bevor ein Kunde oder ein Wettbewerber danach fragt.

Leistung

Inventur
Bis zu 200 oder 1.000 KI-Assets aus Ordner-Export oder DAM-Liste. Vorhandene Herkunftsdaten (C2PA, XMP/IPTC, EXIF) werden gelesen.
Bewertung
Jedes Asset nach Regelwerk A50_2026-08_v1 (Art. 50 Abs. 4, Art. 3 Nr. 60, Kontext DE: KUG, UWG). Randfälle werden mit Ihnen deklariert, nicht geraten.
Nachweis-PDF
Befund je Asset mit Einstufung, Regel-ID und Begründung, Lückenliste, Regelwerksversion, Prüfsummen. Als Anlage für Ihren Kunden.
Empfehlung
Ein Workflow-Vorschlag auf zwei Seiten: wer entscheidet künftig was, wo wird es festgehalten. Keine Software-Pflicht.
Übergabe
45 Minuten mit Produktionsleitung, optional Geschäftsführung.

Ablauf

  1. 1Kick-off, 30 Minuten: Umfang, Zugang, Ansprechpartner.
  2. 2Bereitstellung des Bestands: ein Metadaten-Export reicht. Dateien nur auf Wunsch, dann mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
  3. 3Fünf Werktage Bearbeitung.
  4. 4Übergabe und Nachweis-PDF.

Das Audit ist keine anwaltliche Prüfung und keine Analyse des Bildinhalts; Näheres unter Was Vermerk nicht tut.

KI-Kennzeichnungs-Audit
ab 2.500 €
netto, Festpreis, gestaffelt nach Bestandsgröße. 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Übergabe.
  • Inventur und Bewertung nach Regelwerk
  • Nachweis-PDF mit Lückenliste und Prüfsummen
  • Workflow-Empfehlung, Übergabegespräch
  • Übergabe nach fünf Werktagen
  • Anrechnung auf die ersten drei Studio-Monate
Audit anfragen

Drei Schritte, zwei Minuten, Antwort innerhalb von zwei Werktagen — oder per E-Mail.

Studio: auf Anfrage in der Beta, oder per E-Mail. Preis wird in Phase 0 mit Agenturen festgelegt.

Fragen, die Agenturen zuerst stellen

Muss ich meine Bilder hochladen?

Nein. Hash-only ist Standard: Die Datei wird im Browser gelesen, übertragen werden Prüfsumme, Typ, Größe und Ihre Deklaration. Dateispeicherung gibt es nur mit unterzeichneter Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Frage nicht dabei? Mail an werle.business@gmail.com oder alle Antworten auf einer Seite.