Kennzeichnung belegen, nicht nur anbringen.
Vermerk entscheidet pro Asset nach Regelwerk, setzt das EU-Icon und schreibt den Nachweis in ein Journal, das sich prüfen lässt.
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO.

Wer KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Videos oder Audio veröffentlicht, die reale Personen, Orte, Produkte oder Ereignisse zeigen und echt wirken, muss das nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO sichtbar offenlegen. Die Pflicht trifft den Betreiber — die Agentur, die das Asset einsetzt — und sie gilt seit dem 2. August 2026, ohne Aufschub.
Was Agenturen real trifft, ist nicht das Bußgeld. Es ist die Abmahnung nach UWG durch einen Wettbewerber und die Compliance-Klausel im Vertrag mit dem Konzernkunden, der beim ersten Streit fragt: Wer hat wann entschieden, dass dieses Motiv so gekennzeichnet wird?
Die Lücke: Generatoren markieren ihren eigenen Output, Label-Tools setzen Icons. Niemand hält fest, welche Entscheidung dahinterstand, nach welcher Regel, in welcher Version. Es gibt das Label. Es gibt keinen Beleg.
„Ich klicke Freigabe, das Label ist dran, der Eintrag steht.“
So funktioniert es
- 1
Datei lesen
10 SekundenDer Hash entsteht im Browser. Die Datei bleibt bei Ihnen; übertragen werden Prüfsumme, Typ und Größe.
Datei hierher ziehen oder Hash eintragenkueche_03.jpg · 1,7 MB · Bildsha256 3f78a1c2e9b04d5f6a7b8c9d0e1f2a3b4c5d6e7f8091a2b3c4d5e6f708192a3bGelesen, nicht hochgeladen. - 2
Drei Angaben
30 SekundenKI-Beteiligung, zeigt der Inhalt etwas Reales, könnte er für eine Aufnahme gehalten werden. Der Rest ist aus der Kampagne vorbelegt.
PersonenJaNeinUnbekanntOrteJaNeinUnbekanntObjekte/FirmenJaNeinUnbekannt - 3
Entscheidung nach Regelwerk
unter 1 SekundeEinstufung, Regel-IDs mit Rechtsquelle, zulässige Label-Varianten. Mit der Regelwerksversion, die gerade gilt.
Deepfake (Art. 50 Abs. 4)A50-D-01NAT-DE-01NAT-DE-02Pflicht Sichtbare Offenlegung - 4
Freigabe und Nachweis
1 KlickEU-Icon im Bild, C2PA-Manifest, Journal-Eintrag mit Vorgänger-Hash. Export pro Kampagne mit Prüfsumme.
LabelC2PAJournalIm Journal eingetragen · Icon im Bild · Manifest signiert
Ohne Browser
Das CLI inventarisiert einen Ordner, liest vorhandene Herkunftsdaten und bewertet nach demselben Regelwerk.
npx vermerk audit ./kampagne-2026 --pdf nachweis.pdfWas Vermerk nicht tut.
Keine KI-Erkennung
Vermerk erkennt nichts. Sie deklarieren, was Sie über ein Asset wissen; Vermerk entscheidet nach Regel und schreibt es auf. Lesbare Herkunftsdaten wie ein C2PA-Manifest werden als Vorbelegung angeboten, nicht als Urteil.
Keine Rechtsberatung
Das Regelwerk nennt je Regel die Rechtsquelle und wird von einem Werberechtler gegengezeichnet. Was Sie bekommen, ist eine Einstufung mit Begründung — kein Gutachten für Ihren Einzelfall.
Keine Garantie
Ein Nachweis zeigt, was Sie getan haben, wann und nach welcher Regel. Ob das im Streit genügt, entscheidet ein Gericht. Vermerk macht die Entscheidung belegbar, nicht unangreifbar.
Hintergrund: KI-erzeugtes Bild, gekennzeichnet mit dem EU-Icon (auf dieser Fläche gedimmt; das Original mit Icon liegt unter /img/tinte-linie.webp).
Bestand prüfen, bevor jemand fragt.
Das Audit nimmt Ihren vorhandenen KI-Bestand auf, bewertet jedes Asset nach Regelwerk und liefert ein Dokument, das Sie vorlegen können — bevor ein Kunde oder ein Wettbewerber danach fragt.
Leistung
- Inventur
- Bis zu 200 oder 1.000 KI-Assets aus Ordner-Export oder DAM-Liste. Vorhandene Herkunftsdaten (C2PA, XMP/IPTC, EXIF) werden gelesen.
- Bewertung
- Jedes Asset nach Regelwerk A50_2026-08_v1 (Art. 50 Abs. 4, Art. 3 Nr. 60, Kontext DE: KUG, UWG). Randfälle werden mit Ihnen deklariert, nicht geraten.
- Nachweis-PDF
- Befund je Asset mit Einstufung, Regel-ID und Begründung, Lückenliste, Regelwerksversion, Prüfsummen. Als Anlage für Ihren Kunden.
- Empfehlung
- Ein Workflow-Vorschlag auf zwei Seiten: wer entscheidet künftig was, wo wird es festgehalten. Keine Software-Pflicht.
- Übergabe
- 45 Minuten mit Produktionsleitung, optional Geschäftsführung.
Ablauf
- 1Kick-off, 30 Minuten: Umfang, Zugang, Ansprechpartner.
- 2Bereitstellung des Bestands: ein Metadaten-Export reicht. Dateien nur auf Wunsch, dann mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
- 3Fünf Werktage Bearbeitung.
- 4Übergabe und Nachweis-PDF.
Das Audit ist keine anwaltliche Prüfung und keine Analyse des Bildinhalts; Näheres unter Was Vermerk nicht tut.
- Inventur und Bewertung nach Regelwerk
- Nachweis-PDF mit Lückenliste und Prüfsummen
- Workflow-Empfehlung, Übergabegespräch
- Übergabe nach fünf Werktagen
- Anrechnung auf die ersten drei Studio-Monate
Drei Schritte, zwei Minuten, Antwort innerhalb von zwei Werktagen — oder per E-Mail.
Studio: auf Anfrage in der Beta, oder per E-Mail. Preis wird in Phase 0 mit Agenturen festgelegt.
Fragen, die Agenturen zuerst stellen
Muss ich meine Bilder hochladen?
Erkennt Vermerk, ob ein Bild KI-generiert ist?
Was genau steht im Nachweis?
Ist das Rechtsberatung?
Welches Icon wird gesetzt?
Was passiert, wenn sich das Regelwerk ändert?
Kann ein Eintrag nachträglich geändert werden?
Was prüft die Rechtsabteilung meines Kunden?
Wo liegen die Daten?
Was kostet das Studio?
Frage nicht dabei? Mail an werle.business@gmail.com oder alle Antworten auf einer Seite.

